Handelsregister · HRA 51492

Chronologischer Auszug

Apotheke am Schillerplatz Inh. Stefanie Jacob e. Kfr. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Apotheke am Schillerplatz Inh. Gudrun
Hartmann

b)
Schifferstadt
b)
Inhaber:
Hartmann, Gudrun, geb. Franke, Apothekerin,
Schifferstadt
a)
Einzelkaufmann
a)
10.11.2005
Foust

b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.10.1984
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes HR A
1492 SP getreten.
Freigegeben am
10.11.2005
2a)
Apotheke am Schillerplatz Inh. Stefanie
Bengert
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Hartmann, Gudrun, geb. Franke, Apothekerin,
Schifferstadt
Inhaber:
Bengert, Stefanie, Dannstadt-Schauernheim,
*XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts bis zum Ablauf
des 1.1.2007 begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen
des bisherigen Inhabers ist beim Erwerb des Geschäfts durch
den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
18.12.2006
Mehrle

b)
Blatt 3- 6
3a)
Apotheke am Schillerplatz Inh. Stefanie
Bengert e. Kfr.
a)
05.02.2007
Bohrmann
4b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Schillerplatz 4, 67105 Schifferstadt
a)
24.11.2009
Bohrmann
5a)
Apotheke am Schillerplatz Inh. Stefanie Jacob
e. Kfr.
b)
Inhaber:
Jacob, Stefanie, Wachenheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Inhaber:
Bengert, Stefanie, Schifferstadt, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkauffrau

b)
Die Firma wurde geändert.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
19.10.2021
Kranz

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.