Handelsregister · HRA 2102
Chronologischer Auszug
Apotheke am Landtor Michael Hahn e.K. · Amtsgericht Limburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Apotheke am Landtor Inhaberin Inge Großkopf b) Weilburg | b) Inhaberin: Großkopf, Inge, geb. Hahn, Apothekerin, Limburg a. d. Lahn | a) Einzelkauffrau | a) 21.02.2003 Siebrecht b) Tag der ersten Eintragung: 08.11.1973 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Apotheke am Landtor Kurt Scholz e.K. | b) Eingetreten als Inhaber: Scholz, Kurt, Linden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Inhaberin: Großkopf, Inge, geb. Hahn, Apothekerin, Limburg a. d. Lahn | b) Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 23.01.2008 Klüter | |
| 3 | a) Apotheke am Landtor Michael Hahn e.K. b) Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 2, 35781 Weilburg | b) Eingetreten als Inhaber: Hahn, Michael, Solms, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Inhaber: Scholz, Kurt, Linden, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann b) Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen auf den Erwerber wurden ausgeschlossen. | a) 25.03.2021 Stillger b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.