Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gemäß Artikel 64 EGHGB v. A. w. eingetragen
Fall 3
Fall 4
Fall 6 Beschluss Blatt 39 Hauptband
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
Die Firma wurde geändert.
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten ist beim Erwerb des Geschäfts durch die neue Inhaberin ausgeschlossen.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 481/25) vom 01.09.2025 ist über das Vermögen der Inhaberin das Insolvenzverfahren eröffnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 481/25) vom 01.09.2025 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.