Handelsregister · VR 39368
Chronologischer Auszug
Apostolische Gemeinde Gesundbrunnen e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Apostolische Gemeinde Gesundbrunnen e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder. b) stellvertretender Vorsitzender: 1. Bischof, Rainer, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretende Vorsitzende: 2. Müller-List, Dagmar, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorsitzender: 3. Richter, Roland, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 01.01.2021 | a) 20.01.2022 Ulus b) Satzung Bl. 5-10; 20 Beschluss Bl. 3/4 |
| 2 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und den zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist für Rechtsgeschäfte bis zu 200,- Euro alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise beschränkt, dass zum An- und Verkauf und zur Belastung von Grundbesitz, die An- und Vermietung von Immobilien und zur Aufnahme von Darlehen die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Satzung vom: 31.10.2021 | a) 13.10.2022 Kalinowski b) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 5b) betreffend die Eintragung ist von Amts wegen berichtigt. Die korrekte Eintragung lautet wie folgt: Satzung Bl.14-20 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.