als Holdinggesellschaft das Halten von Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Apolda an Unternehmen in Apolda und Umgebung, die der sportlichen, kulturellen und gesundheitlichen Betätigung der Allgemeinheit, der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme, der Abwasserbeseitigung, der Information, dem Verkehr, dem Tourismus, der Stadtentwicklung und der Errichtung und Verwaltung von Gebäuden dienen, wenn der öffentliche Zweck das Unternehmen erfordert und Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zum Bedarf steht und der Zweck nicht ebenso gut durch einen anderen erfüllt werden kann. Gegenstand des Unternehmens ist auch der Betrieb von Einrichtungen, die der sportlichen, kulturellen und gesundheitlichen Betätigung der Allgemeinheit dienen sowie Übernahme von erlaubnisfreien Geschäftsbesorgungen auch für Töchter und Gesellschafter. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten, pachten und betreiben.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschaftsfuhrer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschaftsfuhrer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschaftsfuhrer oder durch einen Geschaftsfuhrer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschaftsfuhrer(in)
Sören Rost
Apolda
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 hat die Änderung der §§ 4 (Bekanntmachungen), 5 (Stammkapital), 7 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 8 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 12 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 14 (Jahresabschluss), 17 (Wettbewerbsverbot) sowie die Streichung des § 20 (Entstehungsaufwand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2013 hat die Änderung der §§ 8 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates), 9 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates), 10 (Aufgaben des Aufsichtsrates), 11 (Gesellschafterversammlung), 12 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), 13 (Wirtschaftsplan), 14 (Jahresabschluss) sowie §§ 16, 17, 18, 19 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019 hat die Änderung des § 8 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Formwechsel
Entstanden durch Ausgliederung des Eigenbetriebes der Stadt Apolda betriebenen Unternehmens Bäderbetrieb der Stadt Apolda aufgrund des Spaltungsplanes vom 27. August 2001 gemäß §§ 168, 123 ff. Umwandlungsgesetz.
Die Apoldaer Stadthallen GmbH mit dem Sitz in Apolda (Amtsgericht Jena HRB 105239) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.09.2001. Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Bl. 7 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.