Handelsregister · HRB 115582
Chronologischer Auszug
AOK-Finanzmanagement GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) gatus 460. GmbH b) Berlin c) Die Verwaltung eigener Vermögenswerte. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Wendt, Cornelia, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 08.09.2008 | a) 30.09.2008 Bergmann | |
| 2 | a) AOK-Finanzmanagement GmbH | b) Geschäftsführer: 2. Weber, Albert, *XX.XX.XXXX, Neustadt Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Wendt, Cornelia | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2008 isat der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) | a) 12.12.2008 Ehrensberger | ||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin | a) Die Eintragung betreffend der Gesellschaftsvertragsänderung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2008 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) | a) 17.12.2008 Ehrensberger | |||
| 4 | c) Die Erbringung von Finanzdienstleistungen für den AOK- Bundesverband und die AOKs. Dieser Gegenstand wird bestimmt durch den Gesellschaftsvertrag des AOK-Bundesverbands, insbesondere § 4 Abs. 4 sowie Anlage 4.4 zu jenem Gesellschaftsvertrag, sowie durch die gesetzlichen Aufgaben der AOKs als alleinige Gesellschafter des AOK- Bundesverbands sowie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen der AOK- Bundesverband unterliegt. Die Gesellschaft ist mittelbar von den AOKs errichtet und kann rechtlich nicht mehr bewirken als diese. Die Gesellschaft ist also in ihrer Tätigkeit an dieselben gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben (z B. § 80ff SGB IV) gebunden. die auch auf den Gesellschafter und die AOKs angewendet werden. Die Finanzdienstleistungen der Gesellschaft bestehen beispielhaft aus den folgenden Geschäftsbereichen: Organisation und Betreuung eines Cash Poolings, Organisation und Betreuung der Anlage von nicht benötigter Liquidität in geeigneter Form, Maßnahmen zur Liquiditätssicherung des AOK- Bundesverbands und der AOKs unter Einschluss der Aufnahme von Krediten zur Weiterleitung an den AOK-Bundesverband und die AOKs, Teilfinanzierung von Leistungen einzelner AOKs der an die VBL/ZVK gezahlten Gegenwerte, Fortführung im Interesse einer AOK aufgenommener Immobilienfinanzierung, generell Verwaltung der eigenen Liquidität des AOK-Bundesverbands, Verwaltung des DO-Fonds Sondervermögen, Verwaltung des AOK-Rentenfonds, Verwaltung der mit den AOKs gemeinsam aufgelegten Betriebsmittelfonds, Abwicklung finanzieller Maßnahmen im Rahmen von Strukturund Finanzhilfen innerhalb des AOK-Systems, zentrale Zahlstelle im Auftrag der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung für die Verteilung diverser Abrechnungsgeschäfte wie z. B. Tabaksteuer, Bundesversorgungsgesetz, zentrale Zahlstelle im Auftrag aller AOKs für die Beitragseinzugskostenpauschale, finanzielle Abwicklung der zentralen Beitragsannahme (ZBA/ZBV). Zur Wahrnehmung seines Gesellschafiszwecks kann der AOK-Bundesverband der Gesellschaft zur Konkretisierung ihres Gesellschafiszwecks gemäß Abs. 1 den Auftrag erteilen, Finanzdienstleistungen in weiteren Geschäftsbereichen zu erbringen. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Finanzdienstleistungen in jeder beliebigen rechtlichen Form zu erbringen, insbesondere im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, als Treuhänder für den AOK-Bundesverband und die AOKs oder im Namen und auf Rechnung des AOK- Bundesverbands und der AOKs (Stellvertretung); dies gilt im Verhältnis zu einzelnen AOKs auch, soweit die Gesellschaft die Finanzdienstleistungen im Auftrag nur einzelner AOKs erbringt. Insbesondere rechtsgeschäftliche Beziehungen zu Kreditinstituten kann die Gesellschaft in allen soeben dargestellten Formen, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, als Treuhänder oder in Stellvertretung eingehen. | 1.000.000,00 EUR | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.12.2008 ist das Stammkapital um 975.000 EUR auf 1.000.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, u.a. geändert in den §§ 3 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital und Stammeinlage) | a) 07.01.2009 Ehrensberger | ||
| 5 | c) Die Eintragung betreffend den Gegenstand ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen für den AOK-Bundesverband und die AOKs. Dieser Gegenstand wird bestimmt durch den Gesellschaftsvertrag des AOK-Bundesverbands, insbesondere § 4 Abs. 4 sowie Anlage 4.4 zu jenem Gesellschaftsvertrag sowie durch die gesetzlichen Aufgaben der AOKs als alleinige Gesellschafter des AOK- Bundesverbands sowie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen der AOK- Bundesverband unterliegt. 2. Die Gesellschaft ist mittelbar von den AOKs errichtet und kann rechtlich nicht mehr bewirken als diese. Die Gesellschaft ist also in ihrer Tätigkeit an dieselben gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben (z. B. § 80 ff SGB IV) gebunden, die auch auf den Gesellschafter und die AOKs angewendet werden. 3. Die Finanzdienstleistungen der Gesellschaft bestehen beispielhaft aus den folgenden Geschäftsbereichen: Organisation und Betreuung eines Cash Poolings, Organisation und Betreuung der Anlage von nicht benötigter Liquidität in geeigneter Form, Maßnahmen zur Liquiditätssicherung des AOK-Bundesverbands und der AOKs unter Einschluss der Aufnahme von Krediten zur Weiterleitung an den AOK-Bundesverband und die AOKs, Teilfinanzierung von Leistungen einzelner AOKs der an die VBL/ZVK gezahlten Gegenwerte, Fortführung im Interesse einer AOK aufgenommener Immobilienfinanzierung, generell Verwaltung der eigenen Liquidität des AOK-Bundesverbands, Verwaltung des DO-Fonds Sondervermögen, Verwaltung des AOK-Rentenfonds, Verwaltung der mit den AOKs gemeinsam aufgelegten Betriebsmittelfonds, Abwicklung finanzieller Maßnahmen im Rahmen von Struktur- und Finanzhilfen innerhalb des AOK-Systems, zentrale Zahlstelle im Auftrag der gesamten gesetzlichen Krankenversicherung für die Verteilung diverser Abrechnungsgeschäfte wie z. B. Tabaksteuer, Bundesversorgungsgesetz, zentrale Zahlstelle im Auftrag aller AOKs für die Beitragseinzugskostenpauschale, finanzielle Abwicklung der zentralen Beitragsannahme (ZBA/ ZBV). Zur Wahrnehmung seines Gesellschaftszwecks kann der AOK-Bundesverband der Gesellschaft zur Konkretisierung ihres Gesellschaftszwecks gemäß Abs. 1 den Auftrag erteilen, Finanzdienstleistungen in weiteren Geschäftsbereichen zu erbringen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Finanzdienstleistungen in jeder beliebigen rechtlichen Form zu erbringen, insbesondere im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, als Treuhänder für den AOK-Bundesverband und die AOKs oder im Namen und auf Rechnung des AOK-Bundesverbands und der AOKs (Stellvertretung); dies gilt im Verhältnis zu einzelnen AOKs auch, soweit die Gesellschaft die Finanzdienstleistungen im Auftrag nur einzelner AOKs erbringt. Insbesondere rechtsgeschäftliche Beziehungen zu Kreditinstituten kann die Gesellschaft in allen soeben dargestellten Formen, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, als Treuhänder oder in Stellvertretung eingehen. | a) 09.01.2009 Ehrensberger | ||||
| 6 | b) Geschäftsführer: 3. Kollmeier, Stephan, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 28.02.2014 Schröder | ||||
| 7 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Weber, Albert | a) 14.08.2014 Schröder | ||||
| 8 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Kollmeier, Stephan Geschäftsführer: 4. Weber, Albert, *XX.XX.XXXX, Neustadt (Wied) OT Bühlingen mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten | a) 16.02.2015 Schröder | ||||
| 9 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Weber, Albert Geschäftsführer: 5. Grein, Andreas, *XX.XX.XXXX, Dresden | a) 01.07.2015 Repke | ||||
| 10 | b) Änderung zu Nr. 5: Wohnortänderung: Geschäftsführer: Grein, Andreas, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 12.10.2016 Schröder | ||||
| 11 | b) Änderung zu Nr. 5: hinsichtlich des Wohnortes Geschäftsführer: Grein, Andreas, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow | a) 22.07.2024 Manske | ||||
| 12 | c) 1. Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen für den AOK-Bundesverband und die AOKs. Dieser Gegenstand wird bestimmt durch den Gesellschaftsvertrag des AOK-Bundesverbands, insbesondere § 4 Abs. 4 sowie Anlage 4.4 zu jenem Gesellschaftsvertrag, sowie durch die gesetzlichen Aufgaben der AOKs als alleinige Gesellschafter des AOK- Bundesverbands sowie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen der AOK- Bundesverband unterliegt. 2. Die Gesellschaft ist mittelbar von den AOKs errichtet und kann rechtlich nicht mehr bewirken als diese. Die Gesellschaft ist also in ihrer Tätigkeit an dieselben gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorgaben (z. B. § 80ff SGB IV) gebunden, die auch auf den Gesellschafter und die AOKs angewendet werden. 3. Die Finanzdienstleistungen der Gesellschaft bestehen beispielhaft aus den folgenden Geschäftsbereichen: Organisation und Betreuung der Anlage von nicht benötigter Liquidität in geeigneter Form, Maßnahmen zur Liquiditätssicherung des AOK-Bundesverbands und der AOKs, Verwaltung der eigenen Liquidität des AOK-Bundesverbands, Verwaltung des DO-Fonds Sondervermögen, Verwaltung des AOK-Rentenfonds’, Verwaltung der mit den AOKs gemeinsam aufgelegten Betriebsmittelfonds, Abwicklung finanzieller Maßnahmen innerhalb des AOK- Systems, Abwicklung diverser Abrechnungsgeschäfte für den AOK- Bundesverband. Zur Wahrnehmung seines Gesellschaftszwecks kann der AOK-Bundesverband der Gesellschaft zur Konkretisierung ihres Gesellschaftszwecks gemäß Abs. 1 den Auftrag erteilen, Finanzdienstleistungen in weiteren Geschäftsbereichen zu erbringen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, diese Finanzdienstleistungen in jeder beliebigen rechtlichen Form zu erbringen, insbesondere im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, als Treuhänder für den AOK-Bundesverband und die AOKs oder im Namen und auf Rechnung des AOK-Bundesverbands und der AOKs (Stellvertretung); dies gilt im Verhältnis zu einzelnen AOKs auch, soweit die Gesellschaft die Finanzdienstleistungen im Auftrag nur einzelner AOKs erbringt. Insbesondere rechtsgeschäftliche Beziehungen zu Kreditinstituten kann die Gesellschaft in allen soeben dargestellten Formen, im eigenen Namen auf eigene Rechnung, als Treuhänder oder in Stellvertretung eingehen. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2025 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gesellschafter), 3 (Gegenstand), 5 (Geschäftsjahr), 13 (Innere Ordnung des Aufsichtsrats und Ausübung des Stimmrechts), 14 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats), 15 (Zusammensetzung des Anlageausschusses, Mitgliedschaft), 16 (Innere Ordnung des Anlageausschusses und Ausübung des Stimmrechts) mit Streichung von § 19 und Anpassung der Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen. | a) 10.07.2025 von La Chevallerie | |||
| 13 | b) Geschäftsführer: 6. Große, Stephan, *XX.XX.XXXX, Königs Wusterhausen | a) 06.02.2026 Guth | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Grein, Andreas | a) 12.05.2026 Guth |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.