Handelsregister · VR 241411
Chronologischer Auszug
Anwohnerverein Stadtteil Grünäcker e.V. ASG · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Anwohnerverein Stadtteil Grünäcker e.V. ASG b) Sindelfingen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende, der Kassenwart, der Pressewart, der Einkaufsleiter und der Technische Leiter. Der erste Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zum Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000.-- DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als auch der Kassenwart bevollmächtigt. Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.000,-- DM belasten, und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) 1. Vorsitzender: Marino, Mario, Elektroinstallateur, Sindelfingen- Maichingen Pressewart: Franke, Uwe, Bauschlosser, Sindelfingen-Maichingen Kassenwart: Gläsner, Jörg, Schwimmmeistergehilfe, Sindelfingen- Maichingen Einkaufsleiter: Armbruster, Waldemar, Sindelfingen-Maichingen, *XX.XX.XXXX Technischer Leiter: Haug, Jürgen, Sindelfingen-Maichingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 27.06.1998 mit Nachtrag vom 04.10.1998. | a) 11.09.2014 Nimtz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.09.2014. Tag der ersten Eintragung: 14.10.1998 Satzung: Sonderband Blatt 23/28 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.