Handelsregister · VR 241411

Chronologischer Auszug

Anwohnerverein Stadtteil Grünäcker e.V. ASG · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anwohnerverein Stadtteil Grünäcker e.V. ASG

b)
Sindelfingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende, der Kassenwart, der Pressewart, der
Einkaufsleiter und der Technische Leiter. Der erste
Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren
Vorstandsmitglied. Zum Abschluß von
Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als
1.000.-- DM belasten, ist sowohl der 1. Vorsitzende als
auch der Kassenwart bevollmächtigt. Für den Abschluß
von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als
2.000,-- DM belasten, und für Dienstverträge braucht der
Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für
Grundstücksverträge wird die Vertretungsmacht des
Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Marino, Mario, Elektroinstallateur, Sindelfingen-
Maichingen
Pressewart:
Franke, Uwe, Bauschlosser, Sindelfingen-Maichingen
Kassenwart:
Gläsner, Jörg, Schwimmmeistergehilfe, Sindelfingen-
Maichingen
Einkaufsleiter:
Armbruster, Waldemar, Sindelfingen-Maichingen,
*XX.XX.XXXX
Technischer Leiter:
Haug, Jürgen, Sindelfingen-Maichingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 27.06.1998 mit Nachtrag vom 04.10.1998.
a)
11.09.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
11.09.2014.
Tag der ersten Eintragung:
14.10.1998
Satzung:
Sonderband
Blatt 23/28

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.