Handelsregister · HRB 6250

Registerinformationen

Antrobau - Anstrich und Trockenausbau GmbH · Amtsgericht Landshut

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Antrobau - Anstrich und Trockenausbau GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Landau a.d. Isar
Geschäftsanschrift
Boschstr. 10, 94405 Landau a.d. Isar

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6250
Gericht
Amtsgericht Landshut
Letzte Eintragung
27.01.2025
Abrufstand
03.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vornahme von Innen- und Aussenanstricharbeiten aller Art und Vornahme von Trockenausbauarbeiten aller Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andrea Wimmer

Landau a.d. Isar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Daniel Wimmer

Landau a.d. Isar

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 01.03.1984, zuletzt geändert am 28.10.2003.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2003 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2012 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 6 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 21.01.2025 (Az. IN 707/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.

Freitext

  • Beschluss Bl. 59

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.