Ein persönlich haftender Gesellschafter ist zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt, wenn er alleiniger persönlich haftender Gesellschafter ist oder die Gesellschaft ihn zur Alleinvertretung ermächtigt hat. Sonst wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Den persönlich haftenden Gesellschaftern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Anton Müsing Verwaltungsgesellschaft mbH
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 275
Marinel Sirca
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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006
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfsburg am 16.06.2011 (AZ: 25 IN 64/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.