Handelsregister · HRB 262356

Registerinformationen

Antech Gütling Wassertechnologie GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Antech Gütling Wassertechnologie GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Fellbach
Geschäftsanschrift
Merowinger Str. 7, 70736 Fellbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 262356
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
08.05.2018
Abrufstand
24.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erforschung, Entwicklung, Konstruktion, industrielle Herstellung und Bau und Sondereinrichtungen für Umwelt und Galvanik sowie der Vertrieb von Anlagen, Anlagenelementen, Baugruppen und Systemen auf dem Gebiet der Abwassertechnik und des Recyclings.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Elmar Marmann

Plochingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Wolfgang Dittmann

Ilmenau

Einzelprokura
Prokurist(in)

Georg-Michael Maier

Schwäbisch Gmünd

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Yvonne Franz

Korb

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.07.1989 zuletzt geändert am 23.01.2006
  • Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Gütling Wassertechnologie GmbH", Fellbach (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 264643) um 50.000,00 EUR auf 149.000,00 EUR erhöht.
  • Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um weitere 16.000,00 EUR auf 165.000,00 EUR erhöht.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.09.2006.
  • Tag der ersten Eintragung: 15.09.1989
  • Beschluss Sonderband Blatt 127
  • Geänderter Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 128
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2012 mit Nachtrag vom 28.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.05.2012 und 28.06.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gütling Wassertechnologie GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 264643) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
  • Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb " Evaporation" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AGW Evaporation Technology GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 756840) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme).
  • Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Teilbetrieb "Service" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Antech Gütling Service GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 756890) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.04.2018 (15 IN 86/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
  • Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 15 IN 86/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.