Handelsregister · VR 20487
Chronologischer Auszug
Antares Raumfahrttechnik e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Antares Raumfahrttechnik e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei oder drei Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass er zu Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500.- Euro der Zustimmung des Vereinsbeirats bedarf. b) Vorsitzender: 1. Koch, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin Vorsitzender: 2. Schäfer, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 06.07.2000 Die Satzung ist geändert und neu gefasst am: 19.07.2001 mit Änderung vom: 03.07.2005 | a) 09.08.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 36-38 Beschluss Bl. 25-27, 34, 50-54 |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.09.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 ( Mitgliedschaft) und § 10 ( Mitgliedsbeiträge) beschlossen. | a) 22.10.2009 Herrmann b) Satzung Bl. 71 - 73 Beschluss Bl. 65 | ||
| 3 | a) Die Liquidation erfolgt durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. b) Änderung zu Nr. 1: Liquidator: Koch, Daniel, *XX.XX.XXXX, Berlin Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Schäfer, Ralf, *XX.XX.XXXX, Berlin | b) Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.02.2012 aufgelöst. | a) 05.03.2012 Herrmann b) Beschluss Bl. 79 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.