Handelsregister · HRB 12185

Chronologischer Auszug

Anstots Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Krefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anstots Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Krefeld
Geschäftsanschrift:
Rosenstraße 13, 47807 Krefeld

c)
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit vereinbarten
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3
StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.
v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muss ein Steuerberater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich
oder durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so kann
durch Beschluss der Gesellschafterversammlung
einem oder mehreren von ihnen das Recht
eingeräumt werden, die Gesellschaft alleine zu
vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann den
Geschäftsführern oder einzelnen
Geschäftsführern Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein.

b)
Geschäftsführer:
Anstots, Steffen Jürgen, Krefeld, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2008
a)
06.12.2008
Deussen
226.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die
Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR in Form von
Sacheinlagen beschlossen.
a)
10.02.2009
Bussmann
3b)
Geschäftsanschrift:
Kölner Straße 546, 47807 Krefeld
a)
13.02.2012
Schultes
4Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Anstots, Veronika, Krefeld, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2016
Schultes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.