Herstellung und der Handel mit Textilheftgeräten und Heftklammern, die Be- und Verarbeitung von Metall sowie die Herstellung von Wohnaccessoires und artverwandte Tätigkeiten. Die Gesellschaft darf auch andere Warengruppen herstellen und vertreiben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michaela Kilian
Villmar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführeren das Recht zur Alleinvertretung der Gesellschaft erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können einzelne Geschäfte der Geschäftsführung für zustimmungspflichtig durch die Gesellschafter erklärt werden.
Vom Amts wegen berichtigt
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.06.1990 mit Änderung vom 19.08.2003
Darüber hinaus wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital) und 12 Abs. 5 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf 38.346,90 EUR unter gleichzeitiger Erhöhung um 1.653,10 EUR auf 40.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Eppstein (bisher Amtsgericht Königstein HRB 3287) nach Limburg beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.