Handelsregister · HRA 2703
Chronologischer Auszug
Anker-Apotheke Inhaber Dimitrios Karydis e.K. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Anker-Apotheke Inhaber Loukia Theologou e. K. b) Ludwigshafen am Rhein | b) Inhaber: Schröder, Jochen, Apotheker, Ludwigshafen/Rh. Inhaber: Theologou, Loukia, Mannheim, *XX.XX.XXXX | a) Einzelkaufmann b) Loukia Theologou führt das Handelsgeschäft des bisherigen Inhabers fort. Die Haftung für die im Betrieb der Apotheke begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers und der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen ist ausgeschlossen worden. | a) 05.08.2005 Vogt b) Tag der ersten Eintragung: 09.05.1967 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRA 2703 LU getreten. Freigegeben am 05.08.2005. | |
| 2 | b) Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Str. 17, 67059 Ludwigshafen am Rhein | b) Nicht mehr Inhaber: Schröder, Jochen, Apotheker, Ludwigshafen/Rh. | a) 29.11.2010 Bohrmann b) Eintragung laufende Nr. 1 aufgrund Migrationsfehler von Amts wegen berichtigt | ||
| 3 | a) Anker-Apotheke Inhaber Dimitrios Karydis e.K. b) Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Str. 17, 67059 Ludwigshafen | b) Nicht mehr Inhaber: Theologou, Loukia, Mannheim, *XX.XX.XXXX Nunmehr Inhaber: Karydis, Dimitrios, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen. | a) 02.01.2015 Fuchs b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.