Handelsregister · VR 32752
Chronologischer Auszug
Anime Sekai e.V. - Verein für Anime & Mangakultur in Deutschland · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Anime Sekai e.V. - Verein für Anime & Mangakultur in Deutschland b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) erster Vorsitzender: 1. Hoffmann, Bernd-André, *XX.XX.XXXX, Berlin zweiter Vorsitzender: 2. Schulz, Sascha, *XX.XX.XXXX, Goslar | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 01.04.2012 Die Vorstandssitzung vom 24.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 5 (Der Vorstand) beschlossen. Die Vorstandssitzung vom 15.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Organe des Vereins), § 7 (Vorstand), § 8 (Mitgliederversammlung) § 9 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung) beschlossen. Die Paragraphen 3 (Gemeinnützigkeit und Finanzen) und § 5 (Datenschutz) sind neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. Die Vorstandssitzung vom 20.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 3 (Gemeinnützigkeit und Finanzen) beschlossen. | a) 28.10.2013 Kalinowski b) Satzung Bl. 6-9, Beschluss Bl. 14, 30,31, 38 (39-42) |
| 2 | b) Nicht mehr erster Vorsitzender: 1. Hoffmann, Bernd-André Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Schulz, Sascha, *XX.XX.XXXX, Goslar zweiter Vorsitzender: 3. Senften, Remo, *XX.XX.XXXX, Wetzikon/Schweiz | a) 12.09.2019 Tritthart |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.