Handelsregister · HRB 20237
Chronologischer Auszug
Anima gemeinnützige Gesellschaft zum Betrieb sozialer Einrichtungen und Dienste mbH · Amtsgericht Neubrandenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Anima gemeinnützige Gesellschaft zum Betrieb sozialer Einrichtungen und Dienste mbH b) Malchin Geschäftsanschrift: Poststraße 17, 17139 Malchin c) 1. die Förderung der Jungend- und Altenhilfe 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege 3. die Förderung des Wohlfahrtswesens 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung 5. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten 6. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 7. die Förderung von Kunst und Kultur 8. die Förderung von Wissenschaft und Forschung. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Klaus, Groß Wokern, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2015 mit Änderung vom 19.10.2015. | a) 01.12.2015 Schönherr | |
| 2 | c) Zweck der Gesellschaft ist: 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege 3. die Förderung des Wohlfahrtswesens 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung 5. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten 6. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 7. die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und Denkmalpflege 8. die Förderung von Wissenschaft und Forschung Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere, durch die Errichtung und Betreibung von ambulanten, teilstationären und stationären sozialen Diensten und Einrichtungen, wie z.B. gemeinnützigen Integrationsbetrieben, Kindertagesstätten, Unterhaltung und Betreibung von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volksbildung und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kunstausstellungen u.a. im Empfangsgebäude des Bahnhofes Malchin. | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geändert, nun: Geschäftsführer: Schmidt, Klaus, Groß Wokern, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Gegenstand , § 10 Gesellschafterversammlung, § 11 Beirat, § 12 Geschäftsführung/Vertretung , § 13 Rechts und Pflichten der Gesellschafter und Beiratsmitglieder beschlossen. | a) 21.06.2016 Hacker | ||
| 3 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhof 1-2, 17139 Malchin | a) 30.09.2019 Ridder | ||||
| 4 | c) 1. Zweck der Gesellschaft ist: 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege 3. die Förderung des Wohlfahrtswesens 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung 5. die Förderung der Hilfe für politsch, rassische oder religös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten 6. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 7. die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und Denkmalpflege 8. die Förderung von Wissenschaft und Forschung 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere, durch die Errichtung und Betreiben von ambulanten, teilstationären und stationären sozialen Diensten und Einrichtungen, wie z.B. gemeinnützigen Integrationsbetrieben, Kindertagesstätten, Unterhaltung und Betreibung von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volksbildung und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kunstausstellungen u.a. im Empfangsgebäude des Bahnhofes Malchin. 3. Die Gesellschaft strebt eine kooptive Migliedschaft beim Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. (Arbeiterwohlfahrt) an. Deshalb unterwirft sich die Gesellschaft einem umfassenden Wettbewerbsverbot zur Arbeiterwohlfahrt. Die Gesellschaft wird Zweckbetriebe im satzungsmäßigen Gebeit des Regionalverbandes der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. nur mit dessen Zustimmung errichten und betreiben, sofern diese auch satzungsmäßig beim Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. verankert sind. Einer Zustimmung durch den Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. bedarf es nicht, sofern sich das Aufsichts- und Kontrollorgan des Verbandes gegen die Betreibung einer Einrichtung oder eines Dienstes entschieden hat. Die Gesellschaft hat mit Aufnahme als kooptives Mitglied einen Vertrag mit der aufnehmenden Organisation zu schließen, dier mindestens Pfilchten, Rechte, Klärung von Meinungsverschiedenheiten und den Mitgliedsbeitrag regelt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und § 10 ( Gesellschafterversammlung ) beschlossen. | a) 25.05.2021 Hacker | |||
| 5 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 1. Zweck der Gesellschaft ist: 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe 2. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege 3. die Förderung des Wohlfahrtswesens 4. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung 5. die Förderung der Hilfe für politsch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten 6. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 7. die Förderung von Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes und Denkmalpflege 8. die Förderung von Wissenschaft und Forschung 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere, durch die Errichtung und Betreibung von ambulanten, teilstationären und stationären sozialen Diensten und Einrichtungen, wie z.B. gemeinnützigen Integrationsbetrieben, Kindertagesstätten, Unterhaltung und Betreibung von Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volksbildung und Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kunstausstellungen u.a. im Empfangsgebäude des Bahnhofes Malchin. 3. Die Gesellschaft strebt eine kooptive Mitgliedschaft beim Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. (Arbeiterwohlfahrt) an. Deshalb unterwirft sich die Gesellschaft einem umfassenden Wettbewerbsverbot zur Arbeiterwohlfahrt. Die Gesellschaft wird Zweckbetriebe im satzungsmäßigen Gebiet des Regionalverbandes der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. nur mit dessen Zustimmung errichten und betreiben, sofern diese auch satzungsmäßig beim Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. verankert sind. Einer Zustimmung durch den Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. bedarf es nicht, sofern sich das Aufsichts- und Kontrollorgan des Verbandes gegen die Betreibung einer Einrichtung oder eines Dienstes entschieden hat. Die Gesellschaft hat mit Aufnahme als kooptives Mitglied einen Vertrag mit der aufnehmenden Organisation zu schließen, der mindestens Pflichten, Rechte, Klärung von Meinungsverschiedenheiten und den Mitgliedsbeitrag regelt. | a) 25.05.2021 Hacker |
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