Handelsregister · HRB 20237

Chronologischer Auszug

Anima gemeinnützige Gesellschaft zum Betrieb sozialer Einrichtungen und Dienste mbH · Amtsgericht Neubrandenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 07.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anima gemeinnützige Gesellschaft zum
Betrieb sozialer Einrichtungen und Dienste
mbH

b)
Malchin
Geschäftsanschrift:
Poststraße 17, 17139 Malchin

c)
1. die Förderung der Jungend- und
Altenhilfe 2. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege 3. die Förderung des
Wohlfahrtswesens 4. die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung 5. die
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch
oder religös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten 6. die Förderung
der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern 7. die Förderung von Kunst und
Kultur 8. die Förderung von Wissenschaft
und Forschung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schmidt, Klaus, Groß Wokern, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2015 mit Änderung vom
19.10.2015.
a)
01.12.2015
Schönherr
2c)
Zweck der Gesellschaft ist: 1. die
Förderung der Jugend- und Altenhilfe 2. die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege 3. die Förderung des
Wohlfahrtswesens 4. die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung 5. die
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch
oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler,
Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene,
Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe
für Opfer von Straftaten 6. die Förderung
der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern 7. die Förderung von Kunst und
Kultur sowie des Denkmalschutzes und
Denkmalpflege 8. die Förderung von
Wissenschaft und Forschung Der
Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere, durch die Errichtung und
Betreibung von ambulanten, teilstationären
und stationären sozialen Diensten und
Einrichtungen, wie z.B. gemeinnützigen
Integrationsbetrieben, Kindertagesstätten,
Unterhaltung und Betreibung von
Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe
sowie der Volksbildung und Durchführung
von wissenschaftlichen Veranstaltungen
und Kunstausstellungen u.a. im
Empfangsgebäude des Bahnhofes Malchin.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.

b)
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Schmidt, Klaus, Groß Wokern, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2016 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Gegenstand , §
10 Gesellschafterversammlung, § 11 Beirat, § 12
Geschäftsführung/Vertretung , § 13 Rechts und Pflichten der
Gesellschafter und Beiratsmitglieder beschlossen.
a)
21.06.2016
Hacker
3b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Bahnhof 1-2, 17139 Malchin
a)
30.09.2019
Ridder
4c)
1.
Zweck der Gesellschaft ist:

1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
2. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege
3. die Förderung des Wohlfahrtswesens
4. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung
5. die Förderung der Hilfe für politsch,
rassische oder religös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten
6. die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern
7. die Förderung von Kunst und Kultur
sowie des Denkmalschutzes und
Denkmalpflege
8. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung

2.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere, durch die Errichtung und
Betreiben von ambulanten, teilstationären
und stationären sozialen Diensten und
Einrichtungen, wie z.B. gemeinnützigen
Integrationsbetrieben, Kindertagesstätten,
Unterhaltung und Betreibung von
Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe
sowie der Volksbildung und Durchführung
von wissenschaftlichen Veranstaltungen
und Kunstausstellungen u.a. im
Empfangsgebäude des Bahnhofes Malchin.

3.
Die Gesellschaft strebt eine kooptive
Migliedschaft beim Regionalverband der
Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V.
(Arbeiterwohlfahrt) an. Deshalb unterwirft
sich die Gesellschaft einem umfassenden
Wettbewerbsverbot zur Arbeiterwohlfahrt.
Die Gesellschaft wird Zweckbetriebe im
satzungsmäßigen Gebeit des
Regionalverbandes der Arbeiterwohlfahrt
Demmin e.V. nur mit dessen Zustimmung
errichten und betreiben, sofern diese auch
satzungsmäßig beim Regionalverband der
Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. verankert
sind. Einer Zustimmung durch den
Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt
Demmin e.V. bedarf es nicht, sofern sich
das Aufsichts- und Kontrollorgan des
Verbandes gegen die Betreibung einer
Einrichtung oder eines Dienstes
entschieden hat. Die Gesellschaft hat mit
Aufnahme als kooptives Mitglied einen
Vertrag mit der aufnehmenden
Organisation zu schließen, dier mindestens
Pfilchten, Rechte, Klärung von
Meinungsverschiedenheiten und den
Mitgliedsbeitrag regelt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2021 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
und § 10 ( Gesellschafterversammlung ) beschlossen.
a)
25.05.2021
Hacker
5c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt,
nun:
1.
Zweck der Gesellschaft ist:

1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
2. die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege
3. die Förderung des Wohlfahrtswesens
4. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung
5. die Förderung der Hilfe für politsch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten
6. die Förderung der Gleichberechtigung
von Frauen und Männern
7. die Förderung von Kunst und Kultur
sowie des Denkmalschutzes und
Denkmalpflege
8. die Förderung von Wissenschaft und
Forschung

2.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere, durch die Errichtung und
Betreibung von ambulanten, teilstationären
und stationären sozialen Diensten und
Einrichtungen, wie z.B. gemeinnützigen
Integrationsbetrieben, Kindertagesstätten,
Unterhaltung und Betreibung von
Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe
sowie der Volksbildung und Durchführung
von wissenschaftlichen Veranstaltungen
und Kunstausstellungen u.a. im
Empfangsgebäude des Bahnhofes Malchin.

3.
Die Gesellschaft strebt eine kooptive
Mitgliedschaft beim Regionalverband der
Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V.
(Arbeiterwohlfahrt) an. Deshalb unterwirft
sich die Gesellschaft einem umfassenden
Wettbewerbsverbot zur Arbeiterwohlfahrt.
Die Gesellschaft wird Zweckbetriebe im
satzungsmäßigen Gebiet des
Regionalverbandes der Arbeiterwohlfahrt
Demmin e.V. nur mit dessen Zustimmung
errichten und betreiben, sofern diese auch
satzungsmäßig beim Regionalverband der
Arbeiterwohlfahrt Demmin e.V. verankert
sind. Einer Zustimmung durch den
Regionalverband der Arbeiterwohlfahrt
Demmin e.V. bedarf es nicht, sofern sich
das Aufsichts- und Kontrollorgan des
Verbandes gegen die Betreibung einer
Einrichtung oder eines Dienstes
entschieden hat. Die Gesellschaft hat mit
Aufnahme als kooptives Mitglied einen
Vertrag mit der aufnehmenden
Organisation zu schließen, der mindestens
Pflichten, Rechte, Klärung von
Meinungsverschiedenheiten und den
Mitgliedsbeitrag regelt.
a)
25.05.2021
Hacker

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