Handelsregister · VR 208564
Chronologischer Auszug
Angst-Hilfe München e.V. · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Angst-Hilfe München e.V. b) München | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorstand: Bauer, Simone, München, *XX.XX.XXXX Vorstand: Durdel, Andreas, Weßling, *XX.XX.XXXX Vorstand: Brandt, Hans-Willi, München, *XX.XX.XXXX Besonderer Vertreter: Schäffer, Kerstin, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt bei der Wahrnehmung fachlicher, wirtschaftlicher und personeller Angelegenheiten (Sicherstellung der fachlichen und methodischen Umsetzung der aktuellen Konzeption, Vertretung des Vereins in relevanten Arbeitskreisen und Fachgremien innerhalb des Hilfesystems, Erstellung und Einhaltung eines Stellen-, lnvestitions- und Wirtschaftsplanes für den gesamten Verein, Budgetverantwortung entsprechend der Förderrichtlinien der Fördergeber, Projektleitung der Münchner Angstselbsthilfe, Dienst- und Fachaufsicht der Projektmitarbeiter*innen). | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 29.11.2019. | a) 16.03.2020 Schubert b) Satzung Bl. 4 SB; |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2022 hat die Änderung des § 4 (Mitgliedschaft) der Satzung beschlossen. | a) 02.08.2022 Drexler b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 10 SB. | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Besonderer Vertreter: Schäffer, Kerstin, München, *XX.XX.XXXX Gewählt: Besonderer Vertreter: Dührssen, Alexandra-Marita, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt bei der Wahrnehmung fachlicher, wirtschaftlicher und personeller Angelegenheiten (Sicherstellung der fachlichen und methodischen Umsetzung der aktuellen Konzeption, Vertretung des Vereins in relevanten Arbeitskreisen und Fachgremien innerhalb des Hilfesystems, Erstellung und Einhaltung eines Stellen-, lnvestitions- und Wirtschaftsplanes für den gesamten Verein, Budgetverantwortung entsprechend der Förderrichtlinien der Fördergeber, Projektleitung der Münchner Angstselbsthilfe, Dienst- und Fachaufsicht der Projektmitarbeiter*innen). | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2023 hat die Änderung des § 5 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen. | a) 23.06.2023 Lebelt b) Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 15 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.