Handelsregister · VR 208564

Chronologischer Auszug

Angst-Hilfe München e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Angst-Hilfe München e.V.

b)
München
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Bauer, Simone, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Durdel, Andreas, Weßling, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Brandt, Hans-Willi, München, *XX.XX.XXXX
Besonderer Vertreter:
Schäffer, Kerstin, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt bei der Wahrnehmung
fachlicher, wirtschaftlicher und personeller
Angelegenheiten (Sicherstellung der fachlichen und
methodischen Umsetzung der aktuellen Konzeption,
Vertretung des Vereins in relevanten Arbeitskreisen und
Fachgremien innerhalb des Hilfesystems, Erstellung und
Einhaltung eines Stellen-, lnvestitions- und
Wirtschaftsplanes für den gesamten Verein,
Budgetverantwortung entsprechend der Förderrichtlinien
der Fördergeber, Projektleitung der Münchner
Angstselbsthilfe, Dienst- und Fachaufsicht der
Projektmitarbeiter*innen).
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 29.11.2019.
a)
16.03.2020
Schubert

b)
Satzung Bl. 4 SB;
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2022 hat die Änderung des § 4 (Mitgliedschaft) der
Satzung beschlossen.
a)
02.08.2022
Drexler

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 10
SB.
3b)
Ausgeschieden:
Besonderer Vertreter:
Schäffer, Kerstin, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Besonderer Vertreter:
Dührssen, Alexandra-Marita, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt bei der Wahrnehmung
fachlicher, wirtschaftlicher und personeller
Angelegenheiten (Sicherstellung der fachlichen und
methodischen Umsetzung der aktuellen Konzeption,
Vertretung des Vereins in relevanten Arbeitskreisen und
Fachgremien innerhalb des Hilfesystems, Erstellung und
Einhaltung eines Stellen-, lnvestitions- und
Wirtschaftsplanes für den gesamten Verein,
Budgetverantwortung entsprechend der Förderrichtlinien
der Fördergeber, Projektleitung der Münchner
Angstselbsthilfe, Dienst- und Fachaufsicht der
Projektmitarbeiter*innen).
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.04.2023 hat die Änderung des § 5
(Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
a)
23.06.2023
Lebelt

b)
Satzung gemäß § 71 BGB
Bl. 15 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.