Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem englischen und dem deutschen Präsidenten. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte beschränkt (§ 26 Absatz 1 Satz 3 BGB): Zu Rechtsgeschäften, gleich welcher Art, die einen Wert von über eintausend Euro zum Gegenstand haben, sowie zu Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bedarf der Gesamtvorstand, der aus den beiden Präsidenten, dem Schriftführer und dessen Vertreter, dem Kassenwart und dessen Vertreter sowie dem Veranstaltungswart und dessen Vertreter besteht, der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Das gleiche gilt, wenn derartige Rechtsgeschäfte oder Verträge ergänzt oder abgeändert werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Penelope Ann Rose Leube
Oberried
Vorstand
Ernst Leube
Oberried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.05.1980.
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.04.1981
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.04.2006.
Satzung: Sonderband Blatt 3 ff.
Änderungsbeschluss: S. 221 Satzung: S. 225-233
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