Handelsregister · VR 1533

Chronologischer Auszug

Anglerverein "Zur Weide" Plessow · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anglerverein "Zur Weide" Plessow

b)
Werder (Havel) OT Plessow
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
und dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem
Hauptkassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch
jeden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Hein, Kay-Uwe, *XX.XX.XXXX, Werder (Havel) OT Plessow

2. Vorsitzender:

2.
Rieter, Christian, *XX.XX.XXXX, Neu-Plötzin

Geschäftsführer:

3.
Schoof, Helmut, *XX.XX.XXXX, Plötzin

Hauptkassierer:
4.
Schultze, Dieter, *XX.XX.XXXX, Plötzin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 27.03.1992, 24.04.1992
zuletzt geändert durch Beschluss vom 03.12.2004
a)
15.08.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.03.1996

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Hauptkassierer:
4. Schultze, Dieter

Änderung zu Nr. 2:
Geschäftsführer:
Rieter, Christian, *XX.XX.XXXX, Werder (Havel)

2. Vorsitzender:
5.
Krause, David, *XX.XX.XXXX, Kloster Lehnin

Hauptkassierer:
6.
Neie, Peter, *XX.XX.XXXX, Werder (Havel)

Nicht mehr Geschäftsführer:
3. Schoof, Helmut
a)
08.05.2015
Lüdtke
3a)
Die Eintragung lfd. Nr. 3 der Spalte 4a ist betreffend der Eintragung lfd. Nr. 1 ergänzt.
Die Satzung vom 27.03.1992; 24.04 1992;
07.12.2001 zuletzt geändert durch Beschluss vom
03.12.2004
a)
29.03.2018
Lüdtke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.