Handelsregister · VR 20805

Chronologischer Auszug

Anglerverein Wachenroth e.V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anglerverein Wachenroth e.V.

b)
Wachenroth
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu
Verpflichtungen des Vereins, sowie zur Abweichung vom
Haushaltsplan bedarf der 1. Vorsitzende der
Zustimmung der Verwaltung soweit im Einzelfall der
Betrag von 500,00 DM überschritten wird. Er bedarf der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einem
höheren Wert als 3.000,00 DM.

b)
1. Vorsitzender:
Holley, Bernd, Wachenroth, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Staudigel, Michael, Wachenroth, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 27.06.1986 zuletzt geändert am 22.06.1996

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorsitzenden.
a)
21.12.2005
Barnert

b)
Tag der ersten Eintragung:
21.10.1986.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 4-15 SB;
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu
Verpflichtungen des Vereins, sowie zur Abweichung vom
Haushaltsplan bedarf der 1. Vorsitzende der
Zustimmung der Verwaltung soweit im Einzelfall der
Betrag von 750 Euro überschritten wird. Er bedarf der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einem
höheren Wert als 3.000,00 Euro.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
02.09.2024
Peters

b)
Protokoll Bl. 60 ff SB; Neue
Satzung Bl. 54 ff SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.