Handelsregister · VR 226

Chronologischer Auszug

Anglerverein Rohrlack-Garz-Vichel Temnitz e.V. · Amtsgericht Neuruppin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anglerverein Rohrlack-Garz-Vichel-Temnitz e.V.

b)
Garz
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Rachu, Rudi, *XX.XX.XXXX, Garz

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Schulz, Dirk-Michael, *XX.XX.XXXX, Garz

Kassenwart:

3.
Honke, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Garz
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 18.01.1991
a)
29.09.2006
Buchholz
b)
Tag der ersten Eintragung:
17.10.1991

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Schöning, Mike, *XX.XX.XXXX, Rohrlack

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Schulz, Dirk-Michael, *XX.XX.XXXX, Garz

Nicht mehr Vorsitzender:
1. Rachu, Rudi
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.02.2007 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder) und 14 (Finanzen) beschlossen.
a)
09.05.2008
Pälicke
3a)
Anglerverein Rohrlack-Garz-Vichel Temnitz e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2007 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name des
Vereins) und 10 (Vorstand) beschlossen.
a)
02.07.2008
Pälicke
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.01.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck); § 13
(Wählbarkeit) und § 16 (Auflösung) beschlossen.
a)
23.06.2011
Schlenker
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich
selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.08.2021 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere §
8 (Vorstand).
Die Mitgliederversammlung vom 22.04.2022 hat
die Änderung der Satzung in § 4 (Mitgliedschaft)
beschlossen.
a)
10.05.2022
Fritze

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.