Handelsregister · VR 310321

Chronologischer Auszug

Anglerverein Großburschla e. V. · Amtsgericht Eisenach

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anglerverein Großburschla e. V.

b)
Großburschla
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Vorsitzender:
Heim, Gerhard, Wanfried - Völkershausen, *XX.XX.XXXX

2. Vorsitzender:
Malack, Klaus, Treffurt ST Großburschla, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 24.3.1991.
a)
11.11.2013
Dietzel

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.12.1993.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 25 - 30 SB;
2a)
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt,
stellvertretender Vorsitzender und Kassierer sind nur
gemeinsam vertretungsbefugt.

b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Malack, Klaus, Treffurt ST Großburschla, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Heim, Gerhard, Wanfried - Völkershausen, *XX.XX.XXXX

Vorsitzender:
Stephan, Peter, Treffurt ST Großburschla, *XX.XX.XXXX

Stellvertretender Vorsitzender:
Germerodt, Michael, Treffurt ST Großburschla,
*XX.XX.XXXX

Kassierer:
Hoßbach, Bernd, Treffurt ST Großburschla, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.2.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
27.02.2014
Dietzel

b)
Satzung Bl. 98 - 104 SB;
Beschluss Bl. 95 - 97 SB;
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.7.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und
Aufgabe des Vereins), 3 (Gemeinnützigkeit) und 12 (Auflösung des Vereins) der Satzung
beschlossen.
a)
03.02.2016
Dietzel

b)
Satzung Bl. 120 - 126 SB;
Protokoll Bl. 108 - 111 SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.