Handelsregister · VR 1121
Chronologischer Auszug
Anglerverein Fünfeichen e. V. im DAV e. V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Anglerverein Fünfeichen e. V. im DAV e. V. b) Fünfeichen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. b) 1. Vorsitzender: 1. Lindner, Helmut, *XX.XX.XXXX, Fünfeichen 2. Vorsitzender: 2. Meeß, Gerhard, *XX.XX.XXXX, Fünfeichen | a) eingetragener Verein Satzung vom: 26.01.1992 | a) 26.09.2006 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 13.05.1992 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Eisenhüttenstadt, VR 260 getreten. |
| 2 | b) Die Eintragung betreffend den Sitz ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Schlaubetal | a) 28.12.2010 Rischkowski | ||
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Lindner, Helmut Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Meeß, Gerhard Vorstandsmitglied: 3. Lehmann, Heino, *XX.XX.XXXX, Schlaubetal Vorstandsmitglied: 4. Thiele, Frank, *XX.XX.XXXX, Schlaubetal | a) 02.12.2011 Rischkowski b) Protokoll Bl. 1, 2 Sb Anmeldung Bl. 3 Sb |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.