Handelsregister · VR 1139

Chronologischer Auszug

Anglerverein "Barsch 1986" Ossendorf des Deutschen Anglerverbandes e.V. · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anglerverein "Barsch 1986" Ossendorf des DAV e.V.

b)
Ossendorf
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Lindner, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Neuzelle OT Ossendorf

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Gribowski, Helmut, Ossendorf
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 28.11.1991
zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.01.2000
a)
26.09.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
14.07.1992

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Eisenhüttenstadt, VR 282
getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Lindner, Wolfgang

Vorsitzender:
3.
Materne, Burkhard, *XX.XX.XXXX, Neuzelle
a)
20.03.2009
Brose
b)
Protokoll Bl. 3 ff
Sb
Anmeldung Bl. 1
ff Sb
3a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Namens ist von Amts wegen
berichtigt.

Anglerverein "Barsch 1986" Ossendorf des Deutschen
Anglerverbandes e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und
Geschäftsjahr), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 14
(Satzungsänderung und Auflösung) und § 16 (Gesetzliche Bestimmungen über das Vereinsrecht)
beschlossen.
a)
22.03.2018
Brose

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.