Handelsregister · VR 5122

Chronologischer Auszug

Anglersiedlung Neubrück e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anglersiedlung Neubrück e.V.

b)
Neubrück
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf
Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über
1.000,00 DM die Zustimmung des erweiterten Vorstandes,
für Rechtgeschäfte über 5.000,00 DM die Zustimmung der
Mitgliederversammlung einzuholen ist.

b)
Vorsitzender:

1.
Schulz, Oskar, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Markgraf, Detlef, Ton-Ingenieur, Klein Köris

Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Lindenau, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin
Schatzmeister:

4.
Lau, Bernd, *XX.XX.XXXX, Berlin

Schriftführer:

5.
Rädnitz, Eveline, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 07.07.1990
und zuletzt geändert durch Beschluss vom
09.04.1998.
a)
19.10.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 160
ff d. A.;

Tag der ersten Eintragung:
06.09.1990

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Königs
Wusterhausen,
VR 149 getreten.
2a)
Der Verein wird von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich vertreten.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über
500,00 € die Zustimmung des erweiterten Vorstandes, für
Rechtgeschäfte über 3.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen ist.

b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

2. Markgraf, Detlef
Stellvertretender Vorsitzender:

6.
Spohnholz, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 9 (Vorstand) und § 12 (Schlussbestimmung) beschlossen.
a)
25.02.2008
Poisel
3b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
3. Lindenau, Wolfgang

Stellvertretender Vorsitzender:
7.
Wassermann, Thomas, *XX.XX.XXXX, Groß Köris
a)
06.08.2009
Poisel
4b)
Nicht mehr Schatzmeister:
4. Lau, Bernd

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
7. Wassermann, Thomas

Schatzmeister:
8.
Hoffmann, Carsten, *XX.XX.XXXX, Groß Köris
Stellvertretender Vorsitzender:
9.
Meißner, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
02.09.2011
Bröder
5a)
29.01.2013
Sauer
b)
Aufgrund des
Gesetzes zur
Neuordnung von
Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken
und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist
die Zuständigkeit
auf das Amtsgericht Cottbus
übergegangen.
Vormals Amtsgericht Potsdam,
VR 3954 P. Hier
von Amts wegen unter neuer
Registernummer
eingetragen.
6b)
Groß Köris
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei maximal fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 500,00 € die Zustimmung
des erweiterten Vorstandes und für Rechtgeschäfte über
3.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung
einzuholen ist.

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

1. Schulz, Oskar

Nicht mehr Schriftführer:
5. Rädnitz, Eveline

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

9. Meißner, Sascha

Änderung zu Nr. 6:
Vorsitzender:

Spohnholz, Michael, *XX.XX.XXXX, Groß Köris

Schriftführer:

10.
Hohmann, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und
Geschäftsjahr), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Mitgliederversammlung), § 9 (Vorstand) und in § 10 (Revisoren) beschlossen.
a)
13.06.2014
Lenk
b)
Satzung Bl. 38 -
47 SB
7b)
Nicht mehr Schriftführer:
10. Hohmann, Mario

Sportwart/Jugend:
11.
Hänsel, Medina, geb. Cöthner, *XX.XX.XXXX, Berlin
Die Eintragung zu Nr. 8 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Schatzmeister:
Hoffmann, Carsten, *XX.XX.XXXX, Groß Köris GT Klein
Köris
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.04.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 2a (Zweck und
Aufgaben) beschlossen.
a)
22.04.2016
Lenk
8a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei maximal fünf Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Wert über 3.000,00 EUR die Zustimmung
des erweiterten Vorstandes und für Rechtgeschäfte über
10.000,- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung einzuholen ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2018 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Mitteilverwendung), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder),
§ 6 (Mitgliedsbeiträge), § 8 (Mitgliederversammlung) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
a)
11.09.2018
Lenk
9a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2018
hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Aufgaben), § 2a (Förderungen außerhalb der Gemeinnützigkeit), § 3 (Mittelverwendung) und § 11
(Auflösung) beschlossen.
a)
20.12.2018
Lenk
10b)
Änderung zu Nr. 6:
Vorstandsmitglied:
Spohnholz, Michael, *XX.XX.XXXX, Groß Köris

Änderung zu Nr. 8:
Vorsitzender:
Hoffmann, Carsten, *XX.XX.XXXX, Groß Köris GT Klein
Köris

Änderung zu Nr. 11:
Vorstandsmitglied:
Hänsel, Medina, geb. Cöthner, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
19.01.2023
Lenk
11b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
11. Hänsel, Medina, geb. Cöthner

Vorstandsmitglied:
12.
Herbillon, Nina, geb. Hagemann, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
30.04.2024
Lenk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.