Handelsregister · VR 5842
Chronologischer Auszug
Angler - Interessengemeinschaft Zweisee e.V. · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Angler - Interessengemeinschaft Zweisee e.V. b) Köln | a) Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt das Zusammenwirken des Vorsitzenden mit einem weiteren Vorstandsmitlgied. b) 1. Vorsitzender: Linke, Johannes, Angestellter, Erftstadt Vorstand: Stichler, Manfred, Bauleiter, Kerpen Vorstand: Planken, Peter, Tankstellenpächter, Köln | a) eingetragener Verein Satzung vom 01.03.1965 zuletzt geändert am 07.04.1973 | a) 11.03.2004 Oppermann b) Tag der ersten Eintragung: 07.02.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblatts getreten. Freigegeben am 11.03.2004. |
| 2 | b) Kerpen | b) Nicht mehr Vorstand: Stichler, Manfred, Bauleiter, Kerpen Nicht mehr Vorstand: Planken, Peter, Tankstellenpächter, Köln Bestellt als 1. Vorsitzender: Scheer, Rudolf, Köln, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Fischer, Peter, Erftstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Prange, Andreas, Kerpen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Linke, Johannes, Angestellter, Erftstadt | a) Die Mitgliederversammlung vom 31.03.1990 hat die Neufassung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Kerpen beschlossen. | a) 27.10.2015 Raschke b) Beschluss und Neufassung der Satzung Bl. 41-50 des Sonderbandes |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.03.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.07.2017 Großbach b) Beschluss Blatt 64-71, Neufassung der Satzung Bl.72- 75 des Sonderbandes |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.