Handelsregister · VR 4591
Chronologischer Auszug
Angermünde 94 Karate e.V. · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Angermünde 94 Karate e.V. b) Angermünde | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften über 250,00 DM bedürfen die vertretenden Vorstandsmitglieder der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder. b) 1. Vorsitzender: 1. Sprenger, Angelika, *XX.XX.XXXX, Angermünde 2. Vorsitzender: 2. Richter, Kristian, *XX.XX.XXXX, Angermünde Kassenwart: 3. Berndt, Roland, *XX.XX.XXXX, Angermünde | a) eingetragener Verein Satzung vom: 21.04.1994 zuletzt geändert durch Beschluss vom 16.07.2001 | a) 11.10.2006 Metzdorf b) Satzung Bl. 37 ff d. A. Tag der ersten Eintragung: 25.03.1998 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Schwedt/ Oder, VR 435 getreten. |
| 2 | a) 24.01.2013 Insel b) Aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung von Land-, Amtsund Arbeitsgerichtsbezirken und zur Änderung von Vorschriften der Gerichtsorganisation vom 19. Dezember 2011 ist die Zuständigkeit auf das Amtsgericht Neuruppin übergegangen. Vormals Amtsgericht Frankfurt(Oder), VR 1681 FF. Hier von Amts wegen unter neuer Registernummer eingetragen. | |||
| 3 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. | a) 25.04.2013 Fischer | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: 2. Richter, Kristian | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.10.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 10 (Der Vorstand). | a) 25.02.2016 Schmidt-Otto |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.