Handelsregister · VR 2739

Chronologischer Auszug

Angelverein Ortsgruppe Hosena des DAV e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Angelverein Ortsgruppe Hosena des DAV e.V.

b)
Hosena
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Stephan, Ralf, Drucker, Hosena

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Wiesniewsky, Steffen, *XX.XX.XXXX, Hosena

Schatzmeister:

3.
Conert, Ralf, Dipl.-Ing., Hosena
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 13.02.1992
zuletzt geändert durch Beschluss vom 12.01.2002
a)
13.11.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
02.03.1993

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 357 getreten.
2a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

2. Wiesniewsky, Steffen

Änderung zu Nr. 3:
stellvertretender Vorsitzender:

Conert, Ralf, *XX.XX.XXXX, Senftenberg OT Hosena

Änderung zu Nr. 1:
Vorsitzender:

Stephan, Ralf, *XX.XX.XXXX, Senftenberg OT Hosena
Schatzmeister:

4.
Bannert, Mike, *XX.XX.XXXX, Senftenberg OT Hosena
a)
09.01.2013
Barig
b)
Protokoll Bl.
47,48 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.