Vorstand im Sinne des § 26 BGB: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und Kassenwart jeweils allein. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder beschlussfähig. Pachtungen, Verpachtungen, Käufe und Verkäufe von Fischereirechten und Liegenschaften bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Clevering
Badenstedt
Vorstand
Hans-Peter Wennholz
Badenstedt
Vorstand
Milan Postels
Zeven
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.02.2002 zuletzt geändert am 01.05.2002
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beitritt) und § 9 (Gesamtvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 4 (Beitritt) und § 13 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beitritt) und § 10 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Änderungsbeschluss Bl. 17 d. A. Tag der ersten Eintragung: 22.03.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.10.2006.