Handelsregister · VR 3235

Chronologischer Auszug

Angelsportverein "Ulmtal" e.V. Greifenstein · Amtsgericht Wetzlar

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Angelsportverein "Ulmtal" e.V. Greifenstein

b)
Greifenstein
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer
und dem Kassierer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2.
Vorsitzende.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn unter den
satzungsmäßigen Voraussetzungen mindestens der 1.
Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende anwesend ist.

b)
1. Vorsitzender:
Heuser, Harald, Greifenstein-Beilstein
Kassierer:
Goritzka, Heiko, Greifenstein-Rodenroth
2. Vorsitzender:
Gorizka, Dirk, Greifenstein-Rodenroth
Schriftführer:
Seegmüller, Martin, Solms
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.01.1964 zuletzt geändert am 06.03.1999
a)
21.12.2005
Drescher

b)
Tag der ersten Eintragung:
20.02.1964
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzungsänderung Blatt 135 d.
A.
2a)
Der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sind
einzelvertretungsberechtigt. Schriftführer und Kassierer
sind jeweils zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied gemeinsam vertretungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
21.08.2006
Hopf

b)
Blatt 186 ff Sonderband
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) beschlossen.
a)
27.05.2015
Schmidt

b)
Blatt 200 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.