Handelsregister · VR 670154
Chronologischer Auszug
Angelsportverein Satteldorf e.V. · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Angelsportverein Satteldorf e.V. b) Satteldorf | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über DM 2.000,-- DM der Zustimmung des Ausschusses bedürfen. b) Vorsitzender: Kunze, Rudolf, Satteldorf, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Schmidt, Martin, Satteldorf, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Mühlbacher, Brigitte, Crailsheim, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Bauer, Stefanie, Satteldorf, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 03.12.1983 zuletzt geändert am 16.03.2002 | a) 10.03.2015 Stöferle b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.03.2015. Tag der ersten Eintragung: 23.03.1984 Satzung: Blatt 27 Änderungsbeschluss: Blatt 43 |
| 2 | b) Bestellt als Schriftführerin: Fischer, Melanie, Crailsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin; nun bestellt als Schatzmeisterin: Mühlbacher, Brigitte, Crailsheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schatzmeister: Bauer, Stefanie, Satteldorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 19.06.2024 Suslov b) Satzung: Blatt 85/90 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.