Gesetzlicher Vertreter im Sinne von § 26 BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des 2. Vorsitzenden wird im Innenverhältnis zum Verein wirksam, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Der Vorstand und der Gesamtvorstand sind berechtigt, Geschäftsvorgänge bis 5.000,-- EUR abzuwickeln. Geschäftsvorgänge über 5.000,-- EUR bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Udo Wegst
Rülzheim
Vorstand
Tobias Wegst
Hördt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1973 zuletzt geändert am 17.11.2001
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.01.1975. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2006. Satzung Bl. 190-193
Fall 2
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.