Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksähnlichen Rechten, sowie zur Aufnahme eines Kredits und zu Rechtsgeschäften von mehr als 1.000 Euro ist die Zustimmung der erweiterten Vorstandschaft (mind. 6 Stimmen) und von mehr als 2.000 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marco Melz
Ostheim
Vorstand
Udo Frei
Mellrichstadt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.04.1973 zuletzt geändert am 18.01.1992
Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2012 hat die Änderung der §§ 2 Ziff. 3d) (Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft), 3 Abs. 6 (Rechte und Pflichten aktiver und passiver Mitglieder) und 4 Abs. 2 (Organe des Vereins und ihre Rechte und Pflichten) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2017 hat die Änderung des § 4 (Organe des Vereins) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.11.1973. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 57-61 SB;
Protokoll Bl. 3 ff SB;
Protokoll Bl. 6 ff SB;
Protokoll Bl. 10 ff SB; Neue Satzung Bl. 13 ff SB.
Protokoll Bl. 19 ff SB;
Satzung Bl. 25 ff SB; Protokoll Bl. 23 ff SB;
Protokoll Bl. 29 ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.