Handelsregister · VR 70119 früher Amtsgericht Heinsberg
Chronologischer Auszug
Angelsportverein Oberbruch 1934 e.V. · Amtsgericht Aachen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) ASV "Oberbruch" b) Oberbruch | a) Den Vorstand gemäß § 26 BGB bilden der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist zur Einzelvertretung befugt. b) 2. Vorsitzender: Koslowski, Jürgen, Heinsberg, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Böhm, Johannes, Heinsberg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 30.04.1963 zuletzt geändert am 10.03.1991 | a) 24.07.2009 Gansera b) Tag der ersten Eintragung: 09.12.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 119 Amtsgericht Heinsberg getreten. Freigegeben am 24.07.2009. |
| 2 | a) Angelsportverein Oberbruch 1934 e.V. | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden (Geschäftsführer) und dem Kassierer. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. b) Nach Neuwahl nunmehr 1. Vorsitzender: Dohmen, Jürgen, Geilenkirchen, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kleinen, Achim, Heinsberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Koslowski, Jürgen, Heinsberg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Böhm, Johannes, Heinsberg, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2019 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) sowie § 15 (Vorstand) beschlossen. | a) 08.04.2019 Schlüter b) Beschluss Bl. 151 - 155 Satzung Bl. 158 - 169 d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.