Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Die für eine Amtsperiode maßgebende Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch die Jahreshauptversammlung bestimmt. Hierbei handelt es sich un den gesetzlichen Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Dabei sind je zwei von ihnen, darunter der 1. Vorsitzende oder sein Stellvertreter zur Rechtsverbindlichen Vertretung des Vereins berechtigt.
Beschluss der Mitgliederversammlung Blatt 196 ff. der Registerakten Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.01.2006.
Satzung Blatt 40 Band II der Akten
Fall 4
Beschluss Blatt 59 - 61 iVm Blatt 58 Band II der Akten
Satzung Blatt 62 Band II der Akten
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 16.06.1973 zuletzt geändert am 13.03.2005
Die Mitgliederversammlung vom 04.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Vorstand, Vergütung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Gemeinnützigkeit) und § 30 (Vermögensanfall) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.