Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Jedem Vorstandsmitglied ist Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt.
Satzung Blatt 3 - 9 der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 23.05.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.12.2005.
Satzung
Satzung vom 15.12.1989
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.