Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksähnlichen Rechten, sowie die Verpflichtung zu solchen Geschäften, die Aufnahme von Darlehen und Krediten, sowie die Übernahme von Bürgschaften und Wechselverbindlichkeiten bedürfen der Zustimmung des Ausschusses.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marco Funk
Leimersheim
Vorstand
Thomas Faath
Leimersheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.01.1959 zuletzt geändert am 21.11.1999
Die Mitgliederversammlung vom 17.01.2016 hat die Änderung der Satzung in § § 3 (Mitgliedschaft und Aufnahme), 8 (Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Vorstandschaft (Ausschuss)), 9 (Mitgliederversammlung (Generalversammlung)), 12 (Auflösung des Vereins) und 13 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.03.1959. Früher eingetragen im VR Germersheim Band II Nr. 66. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.08.2006. Satzung Bl. 135-140 d.A.
Fall Nr. 2
Fall Nr. 3
Fall 4
Fall 6 Beschluss Bl. 214-215 d.A. Satzung Bl. 220-226 d.A.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.