Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt allein.
Tag der ersten Eintragung: 15.05.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.03.2006.
Satzung Blatt 53-56 der Akten
Fall 5
Fall 7
Satzung
Satzung vom 18.02.1978
Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichen der Mitglieder), § 7 (Beiträge und Abgaben), § 10 (Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 09.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 2 (Zweck und Aufgaben des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft), § 4 (Aufnahme in den Verein), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 7 (Beiträge und Abgaben), § 9 (Vorstandswahl), § 10 (Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes), § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.