Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über 500,00 DM bzw. 250,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jonas Hecker
Mannheim
Vorstand
Andrej Urban
Brühl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.04.1963 in Neufassung vom 03.02.2001.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 04.09.1968
Satzung: Band 1 AG Schwetzingen Bl. 52-62
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