Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.500,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des Gesamtvorstandes einzuholen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Oliver Werner Böhm
Walldorf
Vorstand
Manuel Muhl
Mosbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.11.1966 in Neufassung vom 23.05.1986 mit Änderung vom 27.10.2006
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.05.1967
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.09.2014.
Satzung: Sonderband Blatt 4-9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.