Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Vorstand im Sinne ds § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Je zwei vertreten gemeinsam
Tag der ersten Eintragung: 01.04.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.03.2006.
Sitz von Amts wegen berichtigt aufgrund Landesverordnung über den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein - Ebernburg vom 24.11.2013 (GVBl. 2013, S. 503)
Fall 4
Fall 5 Berichtigung von Amts wegen gemäß § 12 VRV.
Satzung
Satzung vom 06.10.1967 zuletzt geändert am 24.01.1997
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