Handelsregister · VR 650080

Chronologischer Auszug

Angel-und Gewässerschutzverein St. Blasien e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Angel-und Gewässerschutzverein St. Blasien e.V.

b)
St. Blasien
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1.Vorsitzenden und dem 2.Vorsitzenden.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
1.Vorsitzender:
Iorillo, Michael Clemens, Häusern, *XX.XX.XXXX
2.Vorsitzender:
maier, Thorsten, Dogern, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 01.09.1975 zuletzt geändert am 30.03.2012
a)
28.07.2014
Killer

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
28.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
10.09.1975
Satzung:
AS 237 ff
2b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
2.Vorsitzender:
Maier, Thorsten, Dogern, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.10.2015
Kaufmann

b)
Änderungsbeschluss:
S. 334ff.

Satzung:
S. 347ff.
3b)
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Iorillo, Michael Clemens, Häusern, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Turbeis, Danny, Dogern, *XX.XX.XXXX
a)
07.06.2019
Wendling
4b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Hoch, Christoph, Rickenbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Bender, Julien, Bernau im Schwarzwald, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2.Vorsitzender:
Maier, Thorsten, Dogern, *XX.XX.XXXX
Bestellt und wieder ausgeschieden als
2. Vorsitzender:
Hoch, Christoph, Rickenbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Turbeis, Danny, Dogern, *XX.XX.XXXX
a)
26.02.2026
Becker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.