Handelsregister · HRB 9262

Registerinformationen

Andymen Baugesellschaft GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Andymen Baugesellschaft GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Butzbach
Geschäftsanschrift
Am Hetgesborn 10b, 35510 Butzbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 9262
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
23.05.2022
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Bauarbeiten jeglicher Art für eigene und fremde Rechnung. Tief- und Hochbauarbeiten, insbesondere Maurer-, Putz- und Trockenbauarbeiten sowie Belagsarbeiten im Neubau und bei der Sanierung vorhandener Bausubstanz und Umbaumaßnahmen im Wohnungs- und Gewerbebau. Die Projektentwicklung von Gebäuden und erworbenen Immobilien einschließlich der Planung, Bauüberwachung und Firmenkoordination. Insbesondere der Einkauf, die Herstellung und die Verwertung von Baustoffen, Baumaterialien und Baugeräten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Rolf Kirchhübel

Butzbach

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Nina Joline Häuser

Heuchelheim

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2020
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Geschäftsführung, Vertretung) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.