Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schriftführer. Sie vertreten jeweils allein. Bei Rechtsgeschäften ab einem Gegenstandswert von 5.000 EUR vertreten jeweils zwei von ihnen gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Caspar Emil Lovell
Bad Essen
Vorstand
Sonja Maria Nitz
Georgsmarienhütte
Vorstand
Angelika Janke
Bad Essen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.03.1969 zuletzt geändert am 15.03.2000
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2015 hat die Änderung und Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft), § 5 (Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Der Vorstand) und § 8 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.04.2025 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Der Vorstand) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 70 ff. der Akten
Änderungsbeschluss: Blatt 105, 114 - 116 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 27.06.1969 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.06.2006.
Satzung Blatt 202 - 207 der Akten
Satzung Blatt 230-235 der Akten
Satzung Blatt 13 - 16, Band II der Akten
Satzung Fall 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.