Handelsregister · HRB 6248

Chronologischer Auszug

Anadolumarkt GmbH · Amtsgericht Amberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 31.01.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Anadolumarkt GmbH

b)
Schwandorf
Geschäftsanschrift:
Wackersdorfer Str. 13, 92421 Schwandorf

c)
Der Betrieb eines Lebensmittelmarktes.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Akkoyun, Ümit, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2015.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2018 hat die
Änderung des § 2 (Sitz, bisher Nürnberg, Amtsgericht
Nürnberg HRB 32492) der Satzung beschlossen.
a)
23.04.2018
Stich
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amberg vom 17.09.2018 (Az. IN 246/18) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
19.09.2018
Scharf
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 09.10.2018 (Az. IN
246/18) aufgehoben worden.
a)
22.10.2018
Scharf
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amberg vom 14.12.2018 (Az. IN 387/18) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
21.12.2018
Scharf
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 27.12.2018 (Az. IN
387/18) aufgehoben worden.
a)
07.01.2019
Scharf
6b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amberg vom 28.11.2019 (Az. IN 310/19) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
02.12.2019
Asbeck
7b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
a)
02.04.2020
Stich
8b)
Irrtümliche Amtslöschung der Gesellschaft von Amts wegen
wieder aufgehoben.
a)
02.04.2020
Stich
9b)
Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG.
Geschäftsführer:
Akkoyun, Ümit, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
a)
02.04.2020
Stich
10b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Amberg vom 12.05.2020 (Az. IN 310/19) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
19.05.2020
Asbeck
11b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Amberg vom 04.08.2023 (Az. IN 310/19) nach Abhalten des
Schlusstermins aufgehoben unter Aufrechterhaltung des
Insolvenzbeschlages für Teilbereiche nach Maßgabe des
Beschlusses des Amtsgerichts Amberg vom 04.08.2023 (Az.
IN 310/19) unter gleichzeitiger Anordnung der
Nachtragsverteilung hieraus. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.
a)
01.09.2023
Edl

b)
Allgemeine
Vertretungsregelung von
Amts wegen gemäß §
384 FamFG als unrichtig
gekennzeichnet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.