Handelsregister · HRB 30189
Chronologischer Auszug
An Sibin Irish Pub Gaststätten GmbH · Amtsgericht Kaiserslautern
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) An Sibin Irish Pub Gaststätten GmbH b) Kaiserslautern c) Gegenstand des Unternehmens sind das Betreiben von Gaststätten in Form eines Irish Pub und alle dazu nötigen Geschäfte. | 25.000,00 EUR a) | Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Deasy, Charles, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2006 | a) 19.09.2006 Dr. Kern-Eimann b) Bl. 1-37 SB; Satzung Bl. 2-5 SB | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Steinstraße 19, 67657 Kaiserslautern | a) 15.04.2010 Schuler | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 129/13) vom 30.09.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.10.2013 Brell b) Fall 4 | ||||
| 4 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Darmstadt (9 IN 900/13) vom 28.02.2014 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. | a) 02.05.2014 Brell b) Fall 5 Bl. 22 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (IN 126/15) vom 26.11.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 01.12.2015 Brell b) Fall 6 Bl. 26-28 | ||||
| 6 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (IN 126/15) vom 14.01.2016 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben. | a) 05.04.2016 Brell b) Fall 7 Bl. 35/36 | ||||
| 7 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (9 IN 612/16) vom 07.10.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 26.10.2016 Brell b) Fall 9 Bl. 39-41 | ||||
| 8 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Darmstadt (9 IN 612/16) vom 22.03.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 27.03.2017 Brell b) Fall 10 Bl. 48-49 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.