Handelsregister · VR 5385
Chronologischer Auszug
"An den Bruchkaveln" e.V. · Amtsgericht Potsdam
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "An den Bruchkaveln" e.V. b) Ketzin | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam. Zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen anderen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) 1. Vorsitzender: 1. Bautz, Walter, *XX.XX.XXXX, Nauen 2. Vorsitzender: 2. Rank, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Ketzin Schatzmeister: 3. Rieger, Wilgard, geb. Dietze, *XX.XX.XXXX, Nauen Vorstandsmitglied: 4. Weber, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Nauen Vorstandsmitglied: 5. Matella, Erich, *XX.XX.XXXX, Fahrland | a) eingetragener Verein Satzung vom: 21.03.1998 | a) 07.12.2006 Einhorn b) Satzung Bl. 11 ff d. A. Tag der ersten Eintragung: 28.04.1998 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Nauen, VR 402 getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Weber, Siegfried | a) 20.08.2008 Poisel | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen. | a) 16.03.2010 Winkler | ||
| 4 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen anderen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorstandsmitglied: 6. Hannig, Jesko, *XX.XX.XXXX, Nauen Vorstandsmitglied: 7. Schiller, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Nauen Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Matella, Erich | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2014 hat die Änderung der Satzung in §§ 3,4,5,8,10,11,12,13,14 und 18 beschlossen. | a) 03.09.2014 Winkler | |
| 5 | a) Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen anderen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. a) Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes gilt nicht für Fälle, in denen ein Mitglied/Veräußerer den ihm eingeräumten dinglichen Nießbrauch zugunsten eines Dritten/Erwerbers aufgibt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes erstreckt sich in diesem Falle auf alle Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte, welche zur Löschung des dinglichen Nießbrauchs für das veräußernde Mitglied und zur Bestellung des dinglichen Nießbrauchs für den erwerbenden Dritten notwendig sind. b) Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes gilt nicht für Fälle, in denen einem Mitglied nach katasteramtlicher Fortschreibung der von dem Mitglied genutzten Parzelle das Eigentumsrecht an der Parzelle übertragen wird. Die Vertretungsmacht des Vorstandes erstreckt sich in diesem Falle auf alle Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte, welche zur Eigentumsübertragung an das Mitglied erforderlich sind. c) Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes gilt nicht für Fälle, in denen nach dem Versterben eines Mitgliedes der dingliche Nießbrauch einem Erben eingeräumt wird. Die Vertretungsmacht des Vorstandes erstreckt sich in diesem Falle auf alle Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte, welche zur Eigentumsübertragung an den Erben erforderlich sind. | a) 18.02.2015 Winkler | ||
| 6 | b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: 1. Bautz, Walter Nicht mehr Schatzmeister: 3. Rieger, Wilgard, geb. Dietze Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Rank, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel Vorstandsmitglied: 8. Ganzer, Wito, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel 2. Vorsitzender: 9. Karassek, Marcel, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel Änderung zu Nr. 7: Schatzmeister: Schiller, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Nauen | a) Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 11 und 18 beschlossen. | a) 22.07.2019 Winkler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.