Handelsregister · VR 5385

Chronologischer Auszug

"An den Bruchkaveln" e.V. · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"An den Bruchkaveln" e.V.

b)
Ketzin
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der
2. Vorsitzende, gemeinsam.

Zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen anderen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und zur Aufnahme von Krediten ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:

1.
Bautz, Walter, *XX.XX.XXXX, Nauen

2. Vorsitzender:

2.
Rank, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Ketzin

Schatzmeister:

3.
Rieger, Wilgard, geb. Dietze, *XX.XX.XXXX, Nauen
Vorstandsmitglied:

4.
Weber, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Nauen

Vorstandsmitglied:

5.
Matella, Erich, *XX.XX.XXXX, Fahrland
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 21.03.1998
a)
07.12.2006
Einhorn
b)
Satzung Bl. 11 ff
d. A.

Tag der ersten Eintragung:
28.04.1998

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Nauen, VR
402 getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
4. Weber, Siegfried
a)
20.08.2008
Poisel
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.05.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen.
a)
16.03.2010
Winkler
4a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister
und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen anderen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten ist
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorstandsmitglied:

6.
Hannig, Jesko, *XX.XX.XXXX, Nauen

Vorstandsmitglied:

7.
Schiller, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Nauen

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

5. Matella, Erich
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2014
hat die Änderung der Satzung in §§
3,4,5,8,10,11,12,13,14 und 18 beschlossen.
a)
03.09.2014
Winkler
5a)
Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister
und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Zum Erwerb, Verkauf, Belastung und allen anderen sonstigen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten ist
die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. a) Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes gilt nicht für Fälle, in denen ein Mitglied/Veräußerer den ihm eingeräumten dinglichen Nießbrauch zugunsten eines Dritten/Erwerbers aufgibt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes erstreckt sich in diesem Falle auf
alle Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte, welche
zur Löschung des dinglichen Nießbrauchs für das veräußernde Mitglied und zur Bestellung des dinglichen Nießbrauchs für den erwerbenden Dritten notwendig sind. b)
Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes
gilt nicht für Fälle, in denen einem Mitglied nach katasteramtlicher Fortschreibung der von dem Mitglied genutzten Parzelle das Eigentumsrecht an der Parzelle übertragen
wird. Die Vertretungsmacht des Vorstandes erstreckt sich
in diesem Falle auf alle Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte, welche zur Eigentumsübertragung an das Mitglied erforderlich sind. c) Die Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes gilt nicht für Fälle, in denen
nach dem Versterben eines Mitgliedes der dingliche Nießbrauch einem Erben eingeräumt wird. Die Vertretungsmacht des Vorstandes erstreckt sich in diesem Falle auf
alle Willenserklärungen und Rechtsgeschäfte, welche zur
Eigentumsübertragung an den Erben erforderlich sind.
a)
18.02.2015
Winkler
6b)
Nicht mehr 1. Vorsitzender:
1. Bautz, Walter

Nicht mehr Schatzmeister:
3. Rieger, Wilgard, geb. Dietze

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Rank, Siegfried, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel

Vorstandsmitglied:
8.
Ganzer, Wito, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel

2. Vorsitzender:
9.
Karassek, Marcel, *XX.XX.XXXX, Ketzin/Havel

Änderung zu Nr. 7:
Schatzmeister:
Schiller, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Nauen
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.05.2019
hat die Änderung der Satzung in § 11 und 18 beschlossen.
a)
22.07.2019
Winkler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.