die Ausführung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstleistungen aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis erstreckt sich grundsätzlich auf alle Handlungen, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft im Rahmen des Gegenstandes ihres Unternehmens mit sich bringt. Bei Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Gewerbes der Gesellschaft hinausgehen, ist ein Beschluss der GesellschafterversammIung erforderlich. Zustimmungsbedürftige Maßnahmen und Rechtshandlungen sind insbesondere: 1. für alle Verfügungen über Grundstücke, Rechte an einem Grundstück oder Rechte an einem Grundstücksrecht sowie für die Verpflichtung zur Vornahme derartiger Verfügungen; 2. für die Veräußerung des Unternehmens im Ganzen, die Errichtung, Veräußerung, Verlegung und Aufgabe von Betrieben oder Betriebstätten; 3. für Anschaffungen und Investitionen, einschließlich der Vornahme von Baumaßnahmen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 2.000,00 im Einzelfall übersteigen; 4. für die Inanspruchnahme oder die Gewährung von Sicherheiten oder Krediten sowie die Übernahme fremder Verbindlichkeiten; ausgenommen sind Kunden- und Lieferantenkredite, soweit sie im Einzelfall EUR 2.000,00 nicht übersteigen; 5. für die Übernahme von Bürgschaften und selbständigen Garantien, die Abgabe von Patronatserklärungen und die Begründung ähnlicher Haftungsvereinbarungen, die eine Haftung für Verbindlichkeiten Dritter begründen; 6. für den Abschluss und die Kündigung von Dauerschuldverträgen mit einer Jahresbelastung von mehr als EUR 2.000, 00; 7. für die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern; 8. für die Bestellung und Abberufung von Prokuristen und Generalbevollmächtigten sowie für die Erteilung, den Widerruf und die wesentliche Erweiterung und Beschränkung von Generalvollmachten sowie Prokuren; 9. für die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten sowie die Erhebung von Widerklagen, deren Streitwert zzgl. Prozesskostenrisiko in der Summe einen Betrag von EUR 2.000,00 überschreitet; 10. für unentgeltliche Verpflichtungsgeschäfte zu Lasten der Gesellschaft, insbesondere die Erteilung von Schenkungsversprechen, sowie die Hingabe nicht marktüblicher Geschenke; 11. für Vereinbarungen mit nahen Angehörigen von Gesellschaftern oder Geschäftsführern und mit Gesellschaften, an denen Gesellschafter oder Geschäftsführer oder ihre Angehörigen nicht nur unwesentlich beteiligt sind. Die nahen Angehörigen bestimmen sich nach § 15 AO. Unwesentlich im vorstehenden Sinn ist eine Beteiligung von nicht mehr als 1% am Kapital der jeweiligen Gesellschaft.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Bernd Wiesenhütter
Dortmund
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR sowie die Änderungen in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Weiterhin wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.06.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes (Amtsgericht Schwerte HRB 2027) getreten. Freigegeben am 14.10.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl. 7 ff. SB.
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