Der Betrieb eines Architekturbüros, d.h. die ausschließliche Wahrnehmung der Berufsangaben nach § 3 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marc Vollmann
St. Wendel
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer(in)
Sebastian Fehr
St. Wendel
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2012
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2018 hat, unter Einfügung des § 6a (Sonderregelungen im Hinblick aus das SAIG), die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 6a (Sonderregelungen im Hinblick auf das SAIG) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2025 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.