Handelsregister · HRB 761283
Chronologischer Auszug
AMRO GmbH, Metallverarbeitung - Präzisionstechnik · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) AMRO GmbH, Metallverarbeitung - Präzisionstechnik b) Schorndorf Geschäftsanschrift: Vogtswiesen 65, 73614 Schorndorf c) Die Verarbeitung und Weiterbearbeitung von Metallen, Kunststoffen und sonstigen Materialien jedweder Art nebst Handel mit dergleichen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Ahmeti, Faruk, Welzheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2017. | a) 16.06.2017 Merkle | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.11.2017 (9 IN 694/17) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 11.12.2017 Kunze | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.12.2017 (9 IN 694/17) wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.12.2017 (9 IN 694/17) wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. | a) 11.01.2018 Kunze | ||||
| 4 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Ahmeti, Rukije, Welzheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahmeti, Faruk, Welzheim, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura: Ahmeti, Faruk, Welzheim, *XX.XX.XXXX | a) 21.11.2019 Müller | |||
| 5 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Ahmeti, Faruk, Welzheim, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahmeti, Rukije, Welzheim, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Ahmeti, Faruk, Welzheim, *XX.XX.XXXX | a) 03.02.2021 Kunze | |||
| 6 | a) Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den bzw. die Geschäftsführer, sondern durch den bzw. die Liquidatoren vertreten. Gem. § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen vermerkt. b) Gem. § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen vermerkt: Der bisherige Geschäftsführer ist nunmehr Liquidator: Ahmeti, Faruk, Welzheim, *XX.XX.XXXX | b) Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.08.2021 (8 IN 749/21) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. | a) 19.11.2021 Miess |
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